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Für die physiotherapeutische Behandlung benötigt der Therapeut in der Regel eine gültige Verordnung vom Arzt. Bitte beachten Sie, dass diese Verordnung innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung an die CNS übermittelt werden muss. Andernfalls wird die Krankenkasse die Verordnung nicht mehr annehmen.
Wichtig: Sollte keine Verordnung vorliegen, ist es ebenfalls möglich, die Therapie durchzuführen – in diesem Fall wird die Behandlung jedoch vollständig vom Patienten als Selbstzahler übernommen.
Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie Fragen zur Verschreibung oder den Kosten haben. Ich beraten Sie gerne, so dass wir die beste Lösung für Ihren konkreten Fall finden können.
In Luxemburg ist die Osteopathie ein anerkannter Beruf, und Osteopathen benötigen eine gültige Arbeitserlaubnis, um in diesem Bereich tätig zu sein. Allerdings übernimmt die CNS (Caisse Nationale de Santé) derzeit noch keine Kosten für osteopathische Behandlungen. Das bedeutet, dass Patienten die Behandlungskosten selbst tragen müssen.
Wenn Sie jedoch eine Zusatzkrankenversicherung haben, übernimmt diese in den meisten Fällen einen Teil der Kosten für die osteopathische Behandlung. Es empfiehlt sich daher, im Voraus bei Ihrer Zusatzversicherung nachzufragen, in welchem Umfang diese Leistungen abgedeckt sind.
Ich stehe Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Bitte beachten Sie, dass ein Termin im Falle einer Absage von weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen in voller Höhe in Rechnung gestellt wird.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.
Nach einer osteopathischen Behandlung können gelegentlich leichte Reaktionen auftreten, die jedoch in der Regel nur vorübergehend sind. Manche Menschen berichten von einem Gefühl von Müdigkeit, leichten Muskelschmerzen oder einem „Ziehen“ in behandelten Bereichen – ähnlich dem Gefühl nach einer intensiven Dehnung oder Bewegung. Diese Symptome klingen meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden ab.
Es kann auch vorkommen, dass sich bestehende Beschwerden zunächst kurzzeitig etwas verstärken, bevor eine langfristige Verbesserung eintritt. Dies nennt man Erstverschlimmerung und ist eine normale Reaktion des Körpers auf die Behandlung. Sie zeigt, dass der Körper in einen Heilungsprozess eingetreten ist. Diese verstärkten Symptome klingen in der Regel ebenfalls nach kurzer Zeit wieder ab.
Es ist wichtig, auf den eigenen Körper zu hören und sich nach der Behandlung ausreichend zu schonen. Achten Sie darauf, viel Wasser zu trinken, um den Körper bei der Regeneration zu unterstützen. Sollten Sie stärkere oder anhaltende Beschwerden verspüren, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren – ich bin gerne für Sie da und kläre ihre Fragen.
Insgesamt ist die osteopathische Behandlung sehr sanft und individuell angepasst, sodass Nebenwirkungen in der Regel nur vorübergehend sind.
Schreiben Sie mir. Ich helfe Ihnen gerne weiter.